Covid-19 Schutzkonzept für Schweizer Bridgeclubs

 

1. Ausgangslage Das vorliegende Covid-19 Schutzkonzept des Schweizerischen Bridge Verbandes (FSB) zeigt auf, wie der Clubbetrieb ab dem 6 Juni 2020 unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, d.h. der Einhaltung der Hygieneregeln des BAG, wieder aufgenommen werden kann. Einzelne Clubs dürfen nur davon abweichen, wenn sie ein eigenes vom Kanton bewilligtes Schutzkonzept haben.

2. Ziele des Covid-19 Schutzkonzeptes

  • •Schrittweise Wiederaufnahme des Clubbetriebs unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze und der geltenden Hygienevorschriften des Bundesamtes für Gesundheit BAG
  • Vermittlung von Sicherheit für unsere SpielerInnen durch die Definition klarer Regeln, was erlaubt ist und was nicht
  • Die FSB zählt auf die Solidarität und Selbstverantwortung der Spielenden – wir sind und bleiben solidarisch und halten uns an die Vorgaben.
  • Die FSB empfiehlt allen Personen, die der Covid-19 Risikogruppe angehören, für sich selbst eine Risikobeurteilung vorzunehmen, ob sie das Bridgespiel wieder aufnehmen oder zuwarten wollen. In jedem Fall sind die spezifischen Vorgaben des BAG zu beachten.

  3. Richtlinien für Bridgeclubs ab dem 6. Juni 2020

  3.1 Einrichtung der Clubs

  • Jeder Club ernennt einen Verantwortlichen für die Umsetzung der Covid 19 Massnahmen und teilt diese dem FSB mit. Wird keine Person ernannt ist dies automatisch die Präsidentin / der Präsident des Clubs.
  • Der Club stellt sicher, dass alle Besucher des Clubs mit Namen, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit des Besuches erfasst werden. Dies gilt speziell auch für Gäste, von denen der Club die Daten noch nicht kennt.
  • Die maximale Anzahl Personen, welche sich gleichzeitig in einem Bridgeclub aufhalten dürfen, wird so definiert, dass für jede Person mindestens 4m2 Platz zur Verfügung stehen.
  • Desinfektionsmittel stehen an mehreren Orten im Club zur Verfügung. •Den Spielenden wird dringend empfohlen, eine Gesichtsmaske zu tragen, wenn der Bridgetisch nicht mit Plexiglas viergeteilt ist. Als Gesichtsmasken können Einwegmasken oder ein Gesichtsschutz aus Plexiglas verwendet werden. Gesichtsschutz aus Plexiglas ist persönlich und wird von den SpielerInnen selber mitgebracht.
  • Für Besucher, welche keine Maske mitbringen, stellt der Club Masken zur Verfügung. •Bei Veranstaltungen, wo kein Wechsel stattfindet und während der ganzen Veranstaltung die gleichen vier Personen am selben Tisch sitzen (z.B. Rubber Bridge oder Ausbildung), kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden, sofern der Abstand zwischen den Tischen mindestens 2m beträgt und bei der Datenerfassung festgehalten wird, welche Personen am gleichen Tisch sassen.

  3.2. Toiletten Toiletten und Waschbecken dürfen benutzt werden. Bei den Waschbecken muss genügend Seife zur Verfügung stehen. Zum Trocknen der Hände werden Papierhandtücher benutzt, welche in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt werden. Die Toiletten werden regelmässig gereinigt, mindestens vor jedem neuen Clubanlass.

  3.3. Material

  • Idealerweise erhält jeder Spieler eine eigene Bidding Box, welche er von Tisch zu Tisch mitnimmt. Ist dies nicht möglich, können feste Bidding Boxes verwendet werden. In jedem Fall dürfen gebrauchte Bidding Box frühestens nach 48 Stunden für einen nächsten Anlass verwendet werden.
  • Die Boards und Spielkarten welche an einem Turnier gespielt werden, dürfen frühestens nach 48 Stunden für einen nächsten Anlass wieder verwendet werden.
  • Der Bridgetisch wird nach jedem Bridgeanlass desinfiziert.

  3.4. Verpflegung

  • Barbetrieb darf nur wiedereröffnet werden, wenn dieser über ein entsprechendes Hygiene Konzept verfügt, das sich nach den Richtlinien der Gastro Branche richtet. Das heisst, Gäste dürfen nur bedient werden, wenn sie an einem Tisch sitzen. Ein Barbetrieb ist nicht zulässig.
  • Bei Selbstbedienung müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
  • Die Abstandsregeln sind auch während der Pausen einzuhalten.

3.5. Anreise und Zugang

  • Wir empfehlen, zu Fuss, mit dem Velo oder Auto zum Club zu kommen. Der öffentliche Verkehr ist während Stosszeiten nach Möglichkeit zu meiden.
  • Ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrs unvermeidlich, sind die Hygiene- und Verhaltensregeln für den ÖV einzuhalten.
  • Beim Betreten und beim Verlassen des Clubs muss der Abstand von 2 Metern zwischen allen Personen eingehalten werden. Auf Händeschütteln wird verzichtet.
  • Jeder Club stellt sicher, dass in jedem Raum und zu jeder Zeit die 4m2 Regel eingehalten wird. Das heisst: es wird für jeden Raum die maximale Anzahl Personen definiert, welche sich gleichzeitig in diesem aufhalten dürfen. So wird sichergestellt, dass jeder Person in jedem Raum immer 4m2 zur Verfügung stehen und damit der Abstand eingehalten werden kann.
  • Der 4m2 Regel ist speziell beim Betreten und Verlassen des Clubs sowie in der Garderobe Rechnung zu tragen.

3.6. Zirkulation der Personen im Club

  • Die Zirkulation von Personen ist möglichst klein zu halten.
  • Der Covid-19 Verantwortliche stellt sicher, dass die Maximalzahl von Personen im Club jederzeit eingehalten wird.
  • Nach Eintreffen in den Club setzen sich die Spieler an den für sie vorgesehenen Platz. Sie bleiben sitzen, bis der offizielle Wechsel stattfindet. Ein freies Zirkulieren im Raum ist zu vermeiden.
  • Bei 7 Tischen oder mehr ist ein Mitchellturnier durchzuführen, damit möglichst viele Paare sitzen bleiben. Die Boards werden von den E/W Paaren an die nächsten Tische gebracht.
  • Bei 6 oder weniger Tischen kommt ein Howellturnier mit “linearer Bewegung” (alle Paare bewegen sich gleich) zur Anwendung.
  • Es werden klare Regeln für Raucher und Raucherinnen erlassen, so dass die Zirkulation der Personen tief gehalten wird und die Abstandsregeln jederzeit eingehalten werden.

3.7. Vorgaben für die BridgespielerInnen

  • Es dürfen nur absolut symptomfreie SpielerInnen zum Bridge kommen. Wer Symptome wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit hat, muss zuhause bleiben und soll telefonisch seinen Hausarzt kontaktieren und sich wenn möglich testen lassen.
  • Vor, nach und während dem Spiel waschen oder desinfizieren sich die SpielerInnen gründlich die Hände. Die Hände sind nach dem Waschen mit Wegwerf-Papierhandtüchern abzutrocknen.
  • Persönlicher Abfall wird zuhause entsorgt, im Club stehen nur geschlossene Abfalleimer für Papierhandtücher und Abfall des Clubbetriebs zur Verfügung.
  • SpielerInnen, die sich nicht an die Regeln des Schutzkonzeptes halten, dürfen vom Covid-19 Verantwortlichen vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

3.8. Informationen für Turnierleiter / Turnierleiterinnen (gilt auch für die Verantwortlichen von anderen Veranstaltungen)

  • Jede Spielerin, jeder Spieler muss sich anmelden.
  • Der Turnierleiter / die Turnierleiterin ist dafür verantwortlich, dass die maximale Anzahl Personen im Club und in den einzelnen Räumen jederzeit eingehalten wird.
  • Der Turnierleiter / die Turnierleiterin erstellt eine Liste der am Anlass Teilnehmenden und legt die Liste gemäss Weisung des Covid-19 Verantwortlichen ab.
  • Der Turnierleiter / die Turnierleiterin desinfiziert sich die Hände vor der Duplikation der Boards.

4. Kommunikation, Inkrafttreten Dieses Covid-19 Schutzkonzept tritt am 6. Juni 2020 in Kraft. Es kann nur durch den FSB nach den Richtlinien des Bundesamtes für Sport und des Bundesamtes für Gesundheit angepasst werden. Es wird wie folgt kommuniziert:

  • Versand per E-Mail an alle Clubs •Veröffentlichung auf der Webseite
  • Aushang in den Clubs (empfohlen).